12. Grafschafter Trecker Treck

14. & 15. September 2024

12. GRAFSCHAFTER TRECKER TRECK DER LANDJUGEND SAMERN – OHNE E.V.

  • Alle Teilnehmer müssen das Regelwerk gelesen haben und anerkennen.
  • Jeder Teilnehmer muss mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
  • Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch drauf sitzt. Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
  • Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
  • Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten alkoholische oder alkoholreiche Getränke zu sich zu nehmen. Ebenso ist es verboten alkoholisiert einen Schlepper zu fahren.
  • Während des Zugvorgangs ist es verboten zu trinken.
  • Während des Zugvorgangs hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar und die Signalgeber auf der Bahn aufzuhalten, sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
  • Vor dem Zug ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
  • Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt.
  • Wird die rote Flagge geschwenkt ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
  • Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierung, führt dieses zur sofortigen Disqualifikation.
  • Den Anordnungen der Wettkampf-Leitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
  • Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die an den Schleppern auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritte verursacht werden.
  • Der erste Teilnehmer von der Startliste macht einen Probezug, um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen, aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste der beiden Züge.
  • Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
  • Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
  • Vor jedem Durchgang wird ein Kontrollwiegen durchgeführt.
  • Jeder Teilnehmer der Bauern- und Sportklassen hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände in das Tempo „Schrittgeschwindigkeit“ unbedingt einzuhalten.
  • Sollte ein Teilnehmer Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
  • Die Anhängerkupplung am Schlepper darf in der Bauernklasse nicht höher sein als 80 cm und darf nicht in der Höhe beweglich sein, bei den Sportschleppern beträgt die Anhängehöhe 60 cm.
  • Eigenmächtiges einhängen von Ketten oder ähnlichen Verlängerungen ist nicht zugelassen. Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 80/60 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagen Team eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen.
  • Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder mit einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein.
  • Die Motorendrehzahl in den Bauernklassen darf nicht höher als 2700 U/min sein.
  • In allen Klassen ist Allradantrieb erlaubt.
  • Steigbegrenzer bis 6 t sind Pflicht.
  • Zwillingsbereifung ist erlaubt.
  • Es sind nur Original Frontgewichte erlaubt (keine Packer etc.).
  • In den Klassen 2,7 t und 3,5 t sind keine fünf und sechs Zylinder erlaubt.
  • Die Frontgewichte dürfen nicht weiter als 1 m von der Motorhaube entfernt sein, das gilt auch für Frontlader.
  • Die Heckgewichte müssen alle Befestigt werden und dürfen das Bremswagenteam beim ein und aushängen der Kette weder behindern noch gefährden.
  • Sollten während des Zuges Gewichte vom Schlepper fallen, wird der Starter disqualifiziert.
  • Ein Sportschlepper darf nicht in einer Standartklasse ziehen.
  • In allen Klassen sind nur Landwirtschaftliche Zugmaschinen erlaubt. In der freien Klasse sind auch Radlader, Häcksler, Panzer, Feuerwehrautos etc. erlaubt.
  • Überfüllte Startklassen werden vor Wettkampfbeginn nach PS geteilt. 
  • Über Punkte, die in diesem Reglement nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
  • Bei Rennabbrüchen durch Höhere Gewalt (Unwetter, Regen etc.) werden keine Startgelder zurück gezahlt.

DAS MITNEHMEN VON GETRÄNKEN IST VERBOTEN!
FÜR TEAMS GIBT ES VERGÜNSTIGTE GETRÄNKE ZU KAUFEN!

Onlineanmeldeschluss ist jeweils zum Start der jeweiligen Klasse und gilt als verbindliche Anmeldung. Solltet Ihr trotz Anmeldung nicht am Trecker-Treck teilnehmen können, bitten wir Euch, sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abzumelden. Kurzfristige Anmeldungen werden bis zum Start der Klasse auf dem Gelände angenommen.

Das Startgeld von 30,- € pro Klasse wird am Veranstaltungstag bei der Schlepper-Registration einkassiert.

Für die Fahrer/innen/Starter ist der Eintritt an diesem Wochenende frei.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch an
Jan Büter (01522 / 5162320) oder Philipp Schevel (01577 / 6013833) 
bis 20:00 Uhr wenden!

 


  • Agravis Technik
  • Getränke Korte
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  • Agrartechnik Altenberge
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